Kanton St.Gallen: Neue Werkstätte für die Strafanstalt Saxerriet eröffnet

Heute übergibt der Kanton das neue Unterhalts- und Handwerkszentrum an die Strafanstalt Saxerriet. Die neue Werkstätte bietet Arbeitsplätze für bis zu 18 inhaftierte Personen.

Die Kosten für den Bau belaufen sich auf 8,9 Millionen Franken.

Das neue Unterhalts- und Handwerkszentrum (UHZ) der Strafanstalt Saxerriet ersetzt verschiedene kleine dezentrale Werkstätten. Die geräumigen Platzverhältnisse ermöglichen ein zeitgemässes Arbeiten und bieten bis zu 18 Arbeitsplätze für inhaftierte Personen. Diese können so ihre beruflichen Qualifikationen in der Schlosserei, der Reparaturwerkstatt, der Malerei oder der Schreinerei erweitern. Zudem stehen ein Autowaschraum sowie Büros, Lager- und Nebenräume zur Verfügung. Dank dieser Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten verbessern die inhaftierten Personen ihre Chancen für eine erfolgreiche Rückkehr in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt.

Das neue UHZ erinnert an einen Landwirtschaftsbau, ist grösstenteils aus einheimischem Holz gefertigt und passt architektonisch gut in seine Umgebung. Dank der kurzen Transportwege ist der energetische Fussabdruck des UHZ klein. Die flexible Raumstruktur ermöglicht zudem, dass das Gebäude an wechselnde Bedürfnisse angepasst werden kann. Der Anschluss an das Fernwärmenetz und die Photovoltaikanlage versorgen das UHZ mit nachhaltiger Energie.

Die Bauarbeiten für das neue Unterhalts- und Handwerkszentrum dauerten rund 20 Monate. Die Kosten belaufen sich auf rund 8,9 Millionen Franken. Der Bund beteiligt sich mit einer Subvention von rund 2,7 Millionen Franken an den Kosten.

Neue Bauweise verwendet

Das UHZ ist als erstes Gebäude des Kantons St.Gallen mit der sogenannten BIM-Methode geplant worden. BIM steht für Building Information Modeling. Dabei wird ein „digitaler Zwilling“ des Gebäudes erstellt. Alle Beteiligten arbeiten mit derselben Datei. Während des Baus des UHZ konnten deshalb mehrere Planungsschritte parallel laufen, die ansonsten nacheinander hätten durchgeführt werden müssen. Dies verkürzte den Planungsprozess. Auch bei späteren Renovationsarbeiten oder Anpassungen kann jederzeit auf den „digitalen Zwilling“ zugegriffen werden.

 

Quelle: Kanton St.Gallen
Bildquelle: Kanton St.Gallen