Kanton Glarus: Brandschutzverordnung wird angepasst

Der Regierungsrat genehmigt die Änderung der Verordnung zum Gesetz über den Brandschutz und die Feuerwehr.

Sie tritt mit der Änderung dieses Gesetzes per 1. Dezember 2023 in Kraft.

Die Landsgemeinde 2022 hat der Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehr zugestimmt. Der Regierungsrat hat die Inkraftsetzung auf den 1. Dezember 2023 beschlossen. Auf diesen Zeitpunkt tritt ebenfalls die Verordnung zum Gesetz über den Brandschutz und die Feuerwehr in Kraft.

Der Regierungsrat kann der Glarnersach die Regelung von fachtechnischen Bereichen übertragen. Davon macht er Gebrauch, etwa bei der Regelung des Kaminfegerwesens. Nach heutiger Auffassung geht aber das durch den Verwaltungsrat der Glarnersach erlassene Kaminfegerreglement über den im Gesetz genannten Rahmen des fachtechnischen Bereichs hinaus. Namentlich sind im Kaminfegerreglement die Voraussetzungen zur selbstständigen Berufsausübung von Kaminfegern im Kanton Glarus geregelt.

Diese sollen durch den Regierungsrat festgelegt werden. Dazu wird die Brandschutzverordnung nun entsprechend angepasst.

 

Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Kanton Glarus

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