Kanton Aargau: Grossrätliche Kommission für eine einheitliche Polizeiorganisation

Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) präzisiert die regierungsrätlichen Leitsätze entsprechend ihrer Beratung.

Die 15 unterschiedlich grossen kommunalen Polizeiorganisationen und die Kantonspolizei sollen gemäss dem regierungsrätlichen Antrag zu einer einheitlichen Polizei für den Aargau zusammengelegt werden.

Ausserdem sollen die Polizeibestände einer Prüfung unterzogen und dem Unterbestand soll entschieden entgegengetreten werden. Ein Antrag aus der Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) auf Beibehaltung des bisherigen Systems fand keine Mehrheit, wurde aber in einem Minderheitsantrag aufgenommen.

Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat anlässlich ihrer Sitzung vom 23. Januar 2024 mit einer soliden Mehrheit der Bildung einer sogenannten Einheitspolizei oder einer einzigen Polizeiorganisation für den Kanton Aargau zugestimmt. Die Zweifel an der Bereitschaft der Kantonspolizei, sich auch in den regionalen Fragestellungen ausreichend einzubringen, konnten nicht bei allen Kommissionsmitgliedern ausgeräumt werden. Somit war die regionale Verankerung das grosse Diskussionsthema in der Beratung, die sich über mehrere Kommissionssitzungen hinzog.

Einig war sich die Kommission allerdings in Bezug auf die Forderung respektive die Bereitschaft, dem personellen Unterbestand der Polizeikräfte entgegenzutreten. Der Kanton Aargau ist seit Jahren im Ranking der Kantone auf den hintersten Plätzen, was die Polizeidichte im Verhältnis zur Bevölkerung angeht. Diese rote Laterne soll nun abgegeben werden.

Planungsbericht und Leitsätze

Die Kommission hat den Planungsbericht mit den Leitsätzen engagiert diskutiert und beraten. Die fünf regierungsrätlichen Leitsätze wurden einer eingehenden Prüfung unterzogen und in fast allen Fällen abgeändert. So soll die anzustrebende Einheitspolizei verpflichtet werden, die regionale Abdeckung durch Posten und Patrouillen sowie die direkte Erreichbarkeit für die lokale Bevölkerung und die Gemeindebehörden sicherzustellen. Auch sollen die sozioökonomischen Bedürfnisse und Verhältnisse der Regionen berücksichtigt werden.

Gemäss dem neuen Leitsatz 3a soll sich der Personalbestand der Polizei nach der Sicherheitslage richten, und gemäss Leitsatz 3b soll der in § 13 Abs. 2 des Polizeigesetzes vorgegebene Mindestbestand überprüft werden. Dieser Mindestbestand von einem Polizisten oder einer Polizistin auf 700 Einwohnerinnen und Einwohner darf nicht unterschritten werden.

Falls die Vorlage mit den Leitsätzen auch im Grossen Rat eine Mehrheit findet, würde der Gesetzgebungsprozess bezüglich einer Änderung des Polizeigesetzes und somit der Aufhebung des dualen Systems in Gang gesetzt. Eine entsprechende Verfassungsänderung würde eine Volksabstimmung bedingen.

Die Vorlage wird voraussichtlich Mitte März 2024 im Grossen Rat behandelt.

 

Quelle: Kanton Aargau
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