Informationssysteme des VBS - Bundesrat passt die rechtlichen Grundlagen an

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. März 2023 Änderungen des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme in Kraft gesetzt sowie Änderungen in der dazugehörigen Verordnung verabschiedet.

Am 17. Juni 2022 hat das Parlament diverse Änderungen des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme beschlossen.

Mit der Revision ändern die Rechtsgrundlagen für diverse Informationssysteme, in denen innerhalb des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Personendaten bearbeitet werden.

Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben und weil sich die Systemlandschaft stetig ändert, müssen die Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über die militärischen Informationssysteme angepasst werden. Dazu hat der Bundesrat nun einerseits Bestimmungen zu den bestehenden Informationssystemen angepasst und andererseits Bestimmungen für neue Informationssysteme, mit denen nicht besonders schützenswerte bearbeitet werden, geschaffen.

Die Mehrheit der Anpassungen auf gesetzlicher Ebene und der Verordnungsänderungen treten am 1. April 2023 in Kraft. Einzelne Bestimmungen treten in Abhängigkeit der neuen Datenschutzgesetzgebung am 1. September 2023 in Kraft.

 

Quelle: Der Bundesrat
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