Stadtpolizei St.Gallen: Fallen Softairwaffen unter das Waffengesetz? (Video)

Ja! Kauf und Verkauf von Softairwaffen sind meldepflichtig.

Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Beide Parteien müssen volljährig sein
  • Ein Schweizer Pass oder ein Ausländerausweis C muss vorliegen
  • Ein Vertrag zwischen beiden Parteien muss erstellt und während 10 Jahren aufbewahrt werden. Der Verkäufer muss zudem in Erfahrung bringen, ob keine Gründe gegen den Verkauf sprechen.

Staatsangehörige von Serbien, Bosnien, Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Algerien, Albanien, Türkei und Sri Lanka ist der Kauf einer Waffe per se untersagt.

Doch wann gilt eine Waffe als Waffe?

Das Waffengesetz regelt unter anderem das Thema Softairwaffen. So handelt es sich um eine Waffe, wenn sie nicht auf den ersten Blick als Spielzeug zu erkennen ist. Daher müssen Spielzeugwaffen zwingend transparent sein, damit das Innenleben sichtbar ist.

Der Erwerb einer Softairwaffe berechtigt nicht automatisch dazu, diese im öffentlichen Raum auf sich zu tragen. Dafür muss eine kantonale Waffentragbewilligung vorliegen. Aufgrund der Verwechslungsgefahr raten wir euch daher klar: Lasst eure Softairwaffen zuhause!



 

Quelle: Stadtpolizistin Fabienne Schenk
Titelbild: Screenshot Video / Stadtpolizistin Fabienne Schenk