Die Armeefinanzen auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit ausrichten (Video)

Die Armee fokussiert sich auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit, das gilt auch für die Finanzen.

Dabei steht sie vor Herausforderungen auf drei Ebenen: Der verzögerten und nicht-linearen Erhöhung des Armeebudgets, der zeitlichen Verfügbarkeit von liquiden Mitteln und dem jährlich wiederkehrenden Funktionsaufwand.

Der Fokus auf die Bereitschaft für Einsätze und die verstärkte Ausrichtung der Armee auf die Verteidigung fordern die Armee auch finanzell. Dabei schafft die Armee derzeit Ordnung auf drei Ebenen: Sie zieht die Konsequenzen aus der bis 2035 verzögerten und nicht-linear erfolgenden Erhöhung des Armeebudgets auf 1 Prozent des BIP, der zeitlichen Verfügbarkeit von liquiden Mitteln und dem Anstieg des jährlich wiederkehrenden Funktionsaufwands.

Verzögerte und nicht-lineare Erhöhung des Armeebudgets

Mit dem Entscheid der Bundesversammlung im Dezember 2023, den Anstieg des Armeebudgets auf ein Prozent BIP bis 2035 zu erstrecken und das Ausgabenwachstum in den Jahren 2024 bis 2027 zu verlangsamen, fehlen der Armee im Vergleich im Vergleich zum Voranschlag 2023 rund CHF 11.7 Milliarden. Dadurch verschiebt sich die Umsetzung des geplanten ersten Modernisierungsschrittes zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit bis in die 2040er-Jahre hinein.

In den nächsten Jahren gelangen zudem zahlreiche Systeme der Bodentruppen an das Ende ihrer Nutzungsdauer, wie die Armee 2019 im Grundlagenbericht «Zukunft der Bodentruppen» dargelegt hat. Wenn die Erneuerung der Artillerie und Nutzungsverlängerungen für die Panzer 87 Leo nicht rechtzeitig finanzierbar sind, droht der Armee der Verlust des Heeres mit seinen mechanisierten Truppen.

Zeitliche Verfügbarkeit von liquiden Mitteln

Bewilligte Verpflichtungskredite aus Rüstungsprogrammen werden üblicherweise über mehrere Jahre gestaffelt abbezahlt. Dadurch wird die Flexibilität von liquiden Mitteln erhöht und Kreditreste am Ende des Jahres vermieden.

Durch die Verpflichtungskredite für die Erneuerung der Mittel der Luftverteidigung sind die Verpflichtungen derzeit besonders hoch und belaufen sich auf CHF 11.4 Milliarden (zzgl. CHF 2 Mrd. für Material, Erprobungen und Munition). Da für das Jahr 2024 kaum ein Anstieg der Finanzen der Armee stattfand, mussten Verpflichtungen im Umfang von rund CHF 800 Millionen ins Jahr 2025 verschoben werden. Für das Jahr 2024 sind die Zahlungen entsprechend sichergestellt und geregelt.

Für das Jahr 2025 und bis ins Jahr 2028 werden wiederum Verhandlungen mit Lieferanten notwendig und Lösungen zur Aufsplittung der Zahlungen gesucht werden müssen. Dies kann im schlimmsten Fall zu verspäteten Lieferungen und Verzögerungen in Projekten führen.

Neue (umfangreiche) Investitionen in die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit sind entsprechend erst in den frühen 2030er-Jahren wieder möglich.

Jährlich wiederkehrender Funktionsaufwand

Die Absage der Grossanlässe «AirSpirit 24» und «DEFENSE 25» und weiterer Kommunikationsanlässe hat keinen direkten Zusammenhang mit der Erstreckung des Budgetswachstums oder dem Liquiditätsmanagement.

Das Globalbudget Funktionsaufwand dient der Sicherstellung der Aufgaben der Militärverwaltung; darunter fallen auch die Aufwände für die Kommunikation und Grossanlässe. Die genaue Aufteilung und Verwendung des Globalbudgets Funktionsaufwand liegen in der Kompetenz der Gruppe Verteidigung. Bei absehbaren Mehrausgaben in dieser Position ist es die Aufgabe des Chefs der Armee die entsprechenden Priorisierungen und Kürzungen vorzunehmen, damit die Budgetvorgaben von Bundesrat und Bundesversammlung eingehalten werden.

Im Verlauf des ordentlichen Budgetprozesses ist es üblich, dass die Summe der Eingaben der Ämter der Gruppe Verteidigung zu Beginn höher ist, als das vom Parlament bewilligte Budget. Die Armeeführung hat deshalb bereits im November des letzten Jahres erste Massnahmen zur Kürzung entschieden.

Am 24. Januar 2024 lagen schliesslich die bereinigten Budgetzahlen der Ämter vor, die in ihrer Gesamtheit immer noch zu hoch waren. Bereits seit einiger Zeit steigen die Betriebsausgaben sukzessive an, unter anderem infolge der Teuerung, der zunehmenden Anzahl alter Waffensysteme und des hohen Anteils an IKT-Komponenten bei neueren Systemen.

Die Armeeführung ist bei der Bereinigung des Aufwands dem Grundsatz gefolgt, dass die Bereitschaft und Einsätze der Armee sowie die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit oberste Priorität haben.

Vor diesem Hintergrund hat die Armee überall dort gekürzt, wo die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird, wie etwa bei den Ausgaben für externe Dienstleister, bei den Spesen und – eben – bei den Kommunikationsanlässen.

Damit soll in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage auch ein Zeichen gesetzt werden. Die knappen Mittel der Armee sollen für die Verteidigung eingesetzt werden. Mit der Absage werden personelle Ressourcen frei, die für die Bereitschaft und für andere Projekte zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit dringend benötigt werden.



 

Quelle: Schweizer Armee
Titelbild: Screenshot YouTube / Schweizer Armee