Feuerwehr - Anteil der Glarnersach bei der Finanzierung bleibt unverändert
Der Anteil der Glarnersach an der Feuerwehrpflichtersatzabgabe für das Jahr 2025 bleibt bei 45% unverändert. Gemäss Brandschutzgesetz wird die Feuerwehrersatzabgabe auf die Feuerwehren und das Feuerwehrinspektorat aufgeteilt.
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