Kernwaffenverbotsvertrag - Bundesrat will derzeit keinen Richtungswechsel
Auf Basis einer erneuten umfassenden Auslegeordnung hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 27. März 2024 beschlossen, dass es in der aktuellen Lage keinen Anlass für eine Neupositionierung zum 2021 in Kraft getretenen Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) gibt. Damit bleibt er bei seiner Beurteilung von 2018 und 2019 und tritt dem TPNW weiterhin nicht bei. Für den Bundesrat war nebst der damaligen Analyse die Einschätzung der sicherheitspolitischen Entwicklungen in Europa und weltweit von entscheidender Bedeutung. Der Bundesrat erachtet den Schweizer Einsatz für eine Welt ohne Kernwaffen im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags (NPT) als zielführender.
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